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Änderung des Geschlechtseintrags – So ist der aktuelle Stand in Deutschland

Ein jahr nach inkrafttreten des selbstbestimmungsgesetzes

Seit einem Jahr können mehr als 11.000 Personen in den größten deutschen Städten ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das zeigt eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den 20 größten Städten und Landeshauptstädten in Deutschland. Das Gesetz gilt seit dem 1. November 2024.

Mehrere tausend anträge in berlin

Mehrere tausend anträge in berlin

Die meisten Anträge wurden in Berlin beurkundet, hier ließen rund 2.400 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern. In Hamburg wurden insgesamt rund 900 Änderungen wirksam, in München und Köln je knapp 700. In Frankfurt entschieden sich gut 440 Menschen für ein anderes Geschlecht, in Düsseldorf 300.

Leipzig führt die liste der Änderungen

Leipzig führt die liste der Änderungen

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl wurden hingegen in Leipzig die meisten Änderungen vollzogen. Hier gab es mit gut 900 wirksamen Anträgen 151 Änderungen pro 100.000 Einwohner, gefolgt von Hannover (98) und Bonn (86).

Hessen und rheinland-pfalz

In Hessen und Rheinland-Pfalz haben bislang insgesamt Hunderte Menschen nach dem neuen vereinfachten Verfahren ihr Geschlecht amtlich ändern lassen. In der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden änderte das Standesamt die Einträge zu 226 Personen, in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz zu 179 Personen.

Trend bei den geschlechtseintragsänderungen

Nicht alle Städte können Angaben zur Häufigkeit der jeweiligen Änderungswünsche machen. Aus den Rückmeldungen auf die Umfrage ließ sich jedoch ein leichter Trend ablesen, dass vormals weibliche Personen häufiger ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Am häufigsten kam demnach der Wechsel von weiblich zu männlich vor. Seltener ließen Menschen ihren Eintrag zu "divers" oder "ohne Eintrag" ändern.

Bundesregierung evaluiert das gesetz

Die Bundesregierung will das Selbstbestimmungsgesetz evaluieren lassen. Das Bundesfamilienministerium teilte dem epd dazu mit, dass derzeit eine Abfrage unter allen deutschen Standesämtern erfolge. Die Bundesregierung schätzt die Zahl der Anträge auf durchschnittlich 4.000 pro Jahr. Es sei von einem anfänglichen Anmeldungshoch auszugehen, weil viele Menschen auf das Inkrafttreten des Gesetzes gewartet hätten.

Selbstbestimmungsgesetz vereinfacht die Änderung

Das Selbstbestimmungsgesetz vereinfacht es für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Das Gesetz löste das Transsexuellengesetz von 1980 ab, das zum Teil als diskriminierend empfunden wurde.