Konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates in Rommerskirchen kann wie geplant stattfinden

Planung der konstituierenden sitzung

Die Rommerskirchener Gemeindeverwaltung hat nach interner Prüfung eines gemeinsamen Antrags von CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP durch ihren Rechtsanwalt Andreas Berstermann festgestellt, dass die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates wie geplant am 6. November stattfinden kann.

Keine sondersitzung des alten gemeinderates notwendig

Keine sondersitzung des alten gemeinderates notwendig

Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass keine Sondersitzung des bisherigen Gemeinderates zur Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen erforderlich ist. Dies wurde nach einer gründlichen Überprüfung des Antrags durch den Rechtsanwalt Berstermann festgestellt.

Rechtliche grundlage

Die Entscheidung basiert auf einer rechtlichen Bewertung, die durch den Rechtsanwalt Andreas Berstermann durchgeführt wurde. Diese Bewertung hat ergeben, dass die geplanten Schritte im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen stehen.

Antrag der parteien

Der gemeinsame Antrag von CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP wurde sorgfältig geprüft. Die Verwaltung hat festgestellt, dass die Anforderungen und Bedingungen des Antrags erfüllt sind und keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind.

Zusammenfassung

Die Rommerskirchener Gemeindeverwaltung hat nach intensiver Prüfung des Antrags der Parteien festgestellt, dass die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates wie geplant stattfinden kann und keine Sondersitzung des bisherigen Gemeinderates notwendig ist. Diese Entscheidung basiert auf einer rechtlichen Bewertung durch den Rechtsanwalt Andreas Berstermann.

Wichtige daten

  • Datum der konstituierenden Sitzung: 6. November
  • Parteien: CDU, Bündnis90/Die Grünen, FDP
  • Rechtsanwalt: Andreas Berstermann