OVG Münster schlägt Verfahrensende im Rechtsstreit zwischen Fortuna und Nordrhein-Westfalen vor

Ovg münster schlägt verfahrensende vor

Im Rechtsstreit zwischen fortuna und dem Land Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ein Verfahrensende vorgeschlagen. Laut Mitteilung von Freitag hat das Gericht mit Beschluss vom 22. Oktober die Beteiligten darauf hingewiesen, dass das Urteil aus der Vorinstanz wohl auch am OVG Bestand haben würde.

Fortuna und das land nordrhein-westfalen

Fortuna und das land nordrhein-westfalen

Das Verwaltungsgericht hatte dem Land untersagt, 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfe zurückzufordern. Allerdings hat der 4. Senat des OVG eine Einschränkung gemacht. Die Rückforderung eines Teils der Hilfen sei dagegen mit einer anderen Begründung voraussichtlich rechtmäßig. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich dabei um eine Summe im Rahmen von unter 500.000 Euro.

Fortuna und das land nordrhein-westfalen

Fortuna und das land nordrhein-westfalen

Beide Streitparteien haben jetzt rund vier Wochen Zeit, das Verfahren einvernehmlich zu beenden. Dazu müsste der Zweitligist seine Klage teilweise zurücknehmen. fortuna kündigte gegenüber unserer Redaktion an, den Beschluss zu prüfen.

Erfolg in der vorinstanz

Erfolg in der vorinstanz

fortuna hatte sich in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf im April 2025 durchgesetzt. Das Gericht hatte geurteilt, dass das Land nicht berechtigt sei, von dem Verein die Rückzahlung von rund 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfen zu fordern. Das Land hatte argumentiert, dass die vom Verein beklagten Umsatzrückgänge nicht nur durch die Coronapandemie bedingt waren, sondern auch durch den Abstieg in die 2. Liga im Jahr 2020.

Kritik des verwaltungsgerichts

Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil kritisiert, dass das Land, bzw. die für die Corona-Hilfen zuständigen Bezirksregierungen, bei der Bewertung keinen einheitlichen Maßstab angelegt habe. So sei bei einem ostwestfälischen Fußballverein bei der Bewilligung der Hilfen der Abstieg und der damit verbundene Rückgang bei den Umsätzen nicht berücksichtigt worden. Diese Ungleichbehandlung verletzte fortuna in ihren Rechten, hatte das Verwaltungsgericht geurteilt.

Verluste durch geisterspiele

fortuna hatte auf die Geisterspiele, also Spiele ohne Zuschauer, während der Pandemie und die damit verbundenen großen Einnahmeverluste verwiesen. Weil das Land Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hat, ist das Urteil aus der Vorinstanz noch nicht rechtsgültig und der Verein kann weiterhin nicht über die 1,7 Millionen Euro verfügen. Laut Mitteilung von Mai 2025 beklagt der Verein dadurch einen Wettbewerbsnachteil im Ligabetrieb.

Zusammenfassung

Das OVG Münster schlägt ein Verfahrensende im Rechtsstreit zwischen Fortuna und dem Land Nordrhein-Westfalen vor. Fortuna hatte in der Vorinstanz erfolgreich geklagt, aber das Land hat Berufung eingelegt. Beide Parteien haben nun vier Wochen Zeit, das Verfahren einvernehmlich zu beenden.