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Helmpflicht in italienischen Skigebieten ab diesem Winter

Helmpflicht in italienischen skigebieten

Ab diesem Winter gilt in italienischen Skigebieten eine Helmpflicht für alle Wintersportler. Das Auswärtige Amt hat darauf in seinen Reisehinweisen hingewiesen. Die Regel tritt am 1. November in Kraft und gilt für Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer in allen Skigebieten des Landes.

Bisherige regelungen

Bisherige regelungen

Bislang mussten in Italien nur Wintersportler bis 18 Jahre verpflichtend einen Helm tragen. Ab dem 1. November müssen nun alle Wintersportler einen Helm tragen.

Bußgelder und strafen

Bußgelder und strafen

Wer ohne Helm erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Laut ADAC werden zwischen 100 und 150 Euro fällig – zudem droht der Entzug des Skipasses.

Helmpflicht in anderen alpenländern

In Österreich müssen bis auf Tirol und Vorarlberg in allen Bundesländern Wintersportler bis 15 Jahre einen Helm tragen, in Slowenien gilt das bis 14 Jahre. Ältere sind davon ausgenommen. Noch keinerlei Helmpflicht besteht in der Schweiz, Frankreich und Deutschland.

Empfehlung zum helmtragen

Das Tragen eines Helms beim Skifahren, Snowboarden und Rodeln ist immer ratsam, da es das Risiko von Gehirnverletzungen und Schädelbrüchen bei Stürzen massiv senkt.

  • Italien: Helmpflicht für alle Wintersportler ab 1. November
  • Österreich: Helmpflicht bis 15 Jahre (außer Tirol und Vorarlberg)
  • Slowenien: Helmpflicht bis 14 Jahre
  • Schweiz, Frankreich, Deutschland: Keine Helmpflicht