Neue Dienstleistungen für Bürger im Serviceportal verfügbar
Stadt solingen baut online-angebot aus
Die Stadt Solingen hat ihr Online-Angebot für bürger weiter ausgebaut. Neu verfügbar sind Dienstleistungen wie die Anmeldung von Haustieren, die Meldung eines Umzugs mit Hund sowie die Anforderung einer Ersatzmarke. Diese Änderungen wurden am Montag bekanntgegeben.
Online-anmeldung von haustieren
Die Anmeldung von Haustieren kann nun nicht nur im Amt, sondern auch online über das Serviceportal erfolgen. Dies soll den Prozess für bürger vereinfachen und die Bearbeitungszeit verkürzen.
Vorteile für bürger und verwaltung
Bettina Harms, Leiterin des Stadtdienstes Steuern, betont, dass diese Änderungen sowohl für die bürger als auch für die Verwaltung von Vorteil sind. Die Bearbeitung von Anträgen wird schneller und effizienter.
Zahlreiche dienstleistungen online verfügbar
Das Serviceportal bietet derzeit rund 160 Dienstleistungen an, die online erledigt werden können. Dazu gehören auch die Hunde-, Zweitwohnungs- und Vergnügungssteuer sowie die Bescheinigung in Steuersachen.
Nutzung der bund-id erforderlich
Für die Nutzung des Serviceportals ist die Registrierung mit der Bund-ID erforderlich. Eine einmalige Registrierung per E-Mail und Passwort reicht in den meisten Fällen aus.
Zahlungsmöglichkeiten online
Wo eine Bezahlung notwendig ist, können Nutzer direkt online mit Kredit- oder Debitkarte oder per PayPal zahlen. Der Steuerbescheid wird jedoch weiterhin per Post verschickt.
Sicherheit und datenschutz
Die Kommunikation in steuerlichen Angelegenheiten darf per ungesicherter E-Mail erfolgen, wenn die Antragsteller dies ausdrücklich erlauben. Die Nutzung des Serviceportals erfolgt über eine sichere, verschlüsselte Datenverbindung.
Zugang zum serviceportal
Das Serviceportal ist über die Seite „Alle Online-Dienste“ auf www.solingen.de zu erreichen. Alternativ können bürger auch direkt die Adresse service.solingen.de in den Browser eingeben.
- Anmeldung von Haustieren
- Meldung eines Umzugs mit Hund
- Anforderung einer Ersatzmarke
- Hunde-, Zweitwohnungs- und Vergnügungssteuer
- Bescheinigung in Steuersachen