Herbstzeit: Wichtige Informationen zur Laubbeseitigung und Baumfällung
Laubbeseitigung im herbst
Im Herbst fällt viel Laub von den Bäumen. Nachlässige Grundstückseigner oder Mieter kommen dabei gar nicht so schlecht weg. Denn erfahrungsgemäß werden sie nur in sehr seltenen Fällen zur Verantwortung gezogen, wenn sie nasses Laub nicht weggeräumt haben: Das teilt der Hückeswagener Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch Land – Wuppertal-Solingen-Remscheid im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit.
Sollte trotzdem ein Gericht der Klage eines Verunglückten stattgeben, ist es von Vorteil für die Beklagten, wenn ihre Nachlässigkeit nicht so weit gegangen ist, dass sie keine eigene private Haftpflichtversicherung haben. Denn diese übernehme die gerichtlich festgestellte Forderung des klagenden Fußgängers oder Radfahrers. Und die könne schonmal bei einer Invaliditätsrente einen sechsstelligen Betrag ausmachen.
Bei vermieteten Gebäuden kann auch die Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung, bei einem Ladenlokal die Betriebshaftpflichtversicherung die Verunglückten entschädigen. Der Gebäudeeigentümer kann aber die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, also das Freiräumen des Bürgersteigs von rutschigem, nassen Laub an seine Mieter per Hausordnung delegieren. „Und dann kommt für sie wieder die eigene private Haftpflichtversicherung ins Spiel“, informiert Huhn.
Stürme im herbst
Herbstzeit ist auch
die Zeit der Stürme. Erfahrungsgemäß sind dabei Bäume großen Windkräften ausgesetzt, was bei einigen zu Astbrüchen oder noch Schlimmeren führt. Wenn nun Nachbars Baum – oder einer der Stadt – sowie abgerissene große Äste schwere Schäden an Autos oder Häusern anrichten, hilft meistens nur die eigene Versicherung. Die kann später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist, ob er beispielsweise einen erkennbar kranken Baum vorher hätte entfernen lassen müssen. Dann müsste er der Versicherung das Geld für die Schadenregulierung erstatten. „Das ist aber ein sehr seltener Fall, so dass man am besten die ,Jagd‘ nach einem eventuell Schuldigen den Profis überlässt“, betont Huhn.Ist der eigene Baum im Herbststurm umgefallen, sieht man nach, ob die hohen Entsorgungskosten für Holz und Geäst in der Gebäudeversicherung mitversichert sind.
Winterfest machen im garten
Viele Hobbygärtner machen jetzt ihren Garten winterfest. Bei Verletzungen während der Gartenarbeiten übernimmt in der Regel die eigene Krankenversicherung die Kosten. „Eine sinnvolle Ergänzung kann eine private Unfallversicherung mit Leistungen wie Invaliditätskapital, Unfallrente oder Krankenhaustagegeld sein, insbesondere wenn man nach einem Sturz von der meterhohen Leiter einen bleibenden Schaden davonträgt“, rät Huhn.