Schutz- und Überwachungszone wegen Geflügelpest in Rees
- Einrichtung der schutz- und Überwachungszone
- Bestätigung des ausbruchs
- Keine gefahr für menschen und säugetiere
- Aufstallungspflicht für geflügel
- Verbot von geflügelausstellungen und -märkten
- Eingeschränkte handhabung von eiern und fleisch
- Allgemeinverfügung und einsehbarkeit
- Prüfung der eigenen tierhaltung
- Untersuchungen und meldungen
- Ansteckungsgefahr und biosicherheitsmaßnahmen
- Kontaktinformationen
Einrichtung der schutz- und Überwachungszone
Um den von geflügelpest betroffenen Putenbetrieb in Rees im Kreis Kleve wird eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Das teilte der Kreis Wesel am Freitag mit. Diese Zone mit einem Radius von zehn Kilometern reicht bis in den Kreis Wesel und betrifft Teile von Hamminkeln und Xanten.
Bestätigung des ausbruchs
Die Vorsichtsmaßnahme wurde getroffen, nachdem das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) am Donnerstag den Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest in Rees bestätigt hatte. Festgestellt worden war der Virustyp H5N1, für den alle Vögel empfänglich sind.
Keine gefahr für menschen und säugetiere
Nach derzeitigem Kenntnisstand gehe von dem Virustyp keine Gefahr für Menschen und andere Säugetiere aus. Das Institut beobachte die Entwicklung intensiv, so der Kreis Wesel.
Aufstallungspflicht für geflügel
In der Überwachungszone gilt ab sofort eine Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel. Das bedeutet: Die Vögel müssen entweder in geschlossenen Ställen oder zumindest unter einer Vorrichtung bleiben, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
Verbot von geflügelausstellungen und -märkten
Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter-, Tränke- und Badestellen haben. Zudem dürfen gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. In der Zone ist die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten.
Eingeschränkte handhabung von eiern und fleisch
Es gibt weitere Beschränkungen, die sich darauf beziehen, wie mit Eiern und Fleisch der Vögel umzugehen ist.
Allgemeinverfügung und einsehbarkeit
Die Überwachungszone ist mit einer Allgemeinverfügung angeordnet worden und tritt am 25. Oktober um 0 Uhr in Kraft. Sie ist im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht und kann unter folgendem Link eingesehen werden: Amtsblatt des Kreises.
Prüfung der eigenen tierhaltung
Tierhalter können so prüfen, ob die eigene Tierhaltung im betroffenen Gebiet liegt. In der Überwachungszone im Kreis Wesel befinden sich neben einem größeren Putenmastbestand mit etwa 8500 Tieren überwiegend Klein- und Hobbyhaltungen.
Untersuchungen und meldungen
Ein Teil der Betriebe wird der amtstierärztliche Dienst in den kommenden Wochen näher untersuchen. Geflügelhalter, die ihre Tierzahlen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet haben, sollten dies unverzüglich nachholen.
Ansteckungsgefahr und biosicherheitsmaßnahmen
Die größte Ansteckungsgefahr geht offenbar von Wildvögeln aus. Im Laufe der kommenden Wochen und Monate müsse mit einer Aufstallungspflicht für das gesamte Kreisgebiet gerechnet werden. Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Kreis, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu hinterfragen und zu verbessern sowie ungewöhnliche Krankheitserscheinungen und erhöhte Todeszahlen beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden.
Kontaktinformationen
Totfunde von Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel und Greifvögeln sollten dem Veterinäramt gemeldet werden. Für Fragen und Meldungen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter [email protected] und 0281 207 7021 bzw. 7022 zur Verfügung.